Liefergeschäfte werden nur nach den nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen
geschlossen. Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage
aller Angebote. Software-Lieferungen unterliegen überdies der nachstehenden
separaten Lizenzvereinbarung über die Nutzung von Software, die regelmäßig
auch der von uns gelieferten Software beiliegt. Auftragsbestätigungen,
Liefervereinbarungen und Gegenbestätigungen der Käuferin/des Käufers
unter Hinweis auf ihre/seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen und Nebenabsprachen bedürfen
der Schriftform.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder per E-Mail)
oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang
der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der
Widerruf ist zu richten an die:
Die neue Quadrillenschule
Andreas Zottmann
Am Bruckfeld 37
83052 Bruckmühl
Rücksendungen der Ware sollten an die selbe Adresse gerichtet sein.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
insoweit ggf. Schadensersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre- zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie
die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung innerhalb
von 14 Tagen aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu
40 EUR beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung
innerhalb von 14 Tagen für sie kostenfrei.
§ 2 Preise
Alle auf unserer Homepage (http://www.quadrillenschule.de) genannten Preise
sind freibleibend. Wir behalten uns Irrtümer bei der Erstellung der
Angebotsseiten in dieser WebSite vor.
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages
dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail,
die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten
aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt
keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren,
dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst
dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und/ oder
den Vertrag an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versand-/
Bestellbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Der Versand von Warenleistungen erfolgt grundsätzlich auf Kosten und
Gefahr der Bestellerin/des Bestellers ab Werk. Wenn Liefer- und Bestelleranschrift
nicht identisch sind, wird von uns in der Regel die Bestellerin/der Besteller
als RechungsempfängerIn angesehen.
§ 3 Zahlungen
Die Bestellungen für Software-Lieferungen aus dem Angebot unserer Homepage
(http://www.quadrillenschule.de) sind nur gegen Vorauskasse lieferbar. Diese
Bestellungen liefern wir daher nur gegen Postnachnahme oder bei Zahlungseingang
aus. Nebenkosten des Geldverkehrs trägt die Kundin/der Kunde.
Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. – Schulen und Behörden
werden auf Wunsch und gegen schriftliche Bestellung mit Instituts-Briefkopf
gegen offene Rechnung beliefert, die binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug beglichen
werden muß.
Unsere Software-Lieferungen sind nicht skontierbar.
Eine Zahlung ist an dem Tag erbracht, an dem der Lieferer über den Gegenwert
eines Zahlungsmittels verfügen kann. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst
werden, so werden neben dem Rechnungsbetrag auch alle weiteren Forderungen
des Lieferers sowie dem Lieferer mit dem Zahlungsverkehr entstandene Kosten
sofort fällig. Einer besonderen Mahnung oder Fälligstellung bedarf
es nicht.
Der Lieferer ist Falle des Verzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basissatz zu verlangen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens, der auch darin bestehen
kann, daß der Lieferer bankseitig turnusmäßig mit Zinssalden
belastet wird und deshalb anwachsende Kredite zu verzinsen hat, wird davon
nicht berührt.
Der Lieferer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden
der Kundin/des Kunden anzurechnen. Sind Kosten oder Zinsen entstanden, so
ist der Lieferer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptlieferung anzurechnen.
Hat der Lieferung seine Lieferung im Zeitpunkt des Eintritts bzw. im Zeitpunkt
des Bekanntwerdens der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
der Bestellerin/des Bestellers noch nicht erbracht, ist er berechtigt, die
Lieferung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für
sie geleistet ist. Dies gilt auch für den Fall, daß unbefriedigende
Vermögensverhältnisse der Bestellerin/des Bestellers, die die Lieferung
gefährden, bereits bei Vertragsabschluß vorliegen, dem Lieferer
aber erst nach Vertragsabschluß bekannt werden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
aus der Geschäftsverbindung mit der Bestellerin/dem Besteller entstandenen
und künftig entstehenden Forderungen Eigentum des Lieferers (Sicherungsgut).
Die Bestellerin/der Besteller ist deshalb nicht berechtigt, das Sicherungsgut
zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Die
Bestellerin/der Besteller hat das Sicherungsgut gegen Feuer, Wasser, Vandalismus
und Diebstahl auf ihre/seine Kosten zu versichern, gelieferte Daten und Programme
gegen Zugriff jedweder Art durch Dritte zu schützen und auf Verlangen
des Lieferers einen entsprechenden Nachweis über die Sicherung zu erbringen.
§ 5 Softwarelieferung
Die gelieferten Leistungen in Form von Programmen und Daten (nachfolgend
Software genannt) werden mit einfachem oder mehrfachem Nutzungsrecht vom
Lieferer an die Bestellerin/den Besteller veräußert. Die Bestellerin/der
Besteller erwirbt weder Urheberrecht noch Eigentum an der Software, nur am
einfachen oder mehrfachen Nutzungsrecht der Software. Näheres hierzu
regelt die Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software, die die Bestellerin/der
Besteller spätestens mit Öffnung der Software-Verpackung oder Akzeptanz
einer Lieferung per E-Mail stillschweigend akzeptiert. Diese stillschweigende
Akzeptanz ist bei dem hochflüchtigen Liefergut Software marktüblich
und muß, da sich prinzipiell keine Nachweise über das Nicht-Installieren
oder De-Installieren von Software erbringen lassen, so durchgeführt
werden. Das Akzeptieren oder sogar ausdrückliche Wünschen einer
Lieferung per E-Mail ersetzt hierbei prinzipiell die sog. Versiegelung der
Software-Verpackung.
Der Lieferer ist bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus
Softwarelieferungen berechtigt, das der Bestellerin/dem Besteller bei Lieferung
der Software voraus gewährte Nutzungsrecht an der Software wieder zu
entziehen. Nach vollständiger Bezahlung der vorgenannten Forderungen
bleibt der Lieferer bei Eintreten eines der im folgenden aufgeführten
Umstände berechtigt, der Bestellerin/dem Besteller das Nutzungsrecht
an der Software wieder zu entziehen:
wenn dem Lieferer bekannt wird, daß die Bestellerin/der Besteller das
ihr/ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der Software mißachtet hat,
indem er eigenmächtig Dritten ein kostenpflichtiges oder kostenloses
Nutzungsrecht an der Software gewährt hat, wenn dem Lieferer bekannt
wird, daß die Bestellerin/der Besteller kopiergeschützte oder
serialisierte Software entsichert oder die Serialisierung geändert hat,
wenn der Lieferer nachweisen kann, daß die Bestellerin/der Besteller
das Nutzungsrecht oder die Software selbst veräußert hat und selbst
weiterhin das Nutzungsrecht an der Software ausübt.
§ 6 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen.
Der Lieferant haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Lieferant nicht für
entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des
Bestellers. Soweit die vertragliche Haftung von Lieferanten ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden
vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller gesetzlich geregelte
Ansprüche geltend macht.
Sofern der Lieferant fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt,
ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden
Schaden beschränkt.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller
dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den
Lieferanten auf Kosten von des Lieferanten zurückzusenden. Die Rücksendung
der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
Der Lieferant behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen
Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Demo-Versionen von Software
Angeforderte, per Post gelieferte und berechnete Demo-Versionen von Software
mit physikalischen Datenträgern und ggf. mit Handbüchern können
nicht zurückgenommen werden. Kostenlose Demo-Versionen von Software
wird auf unserer Homepage (http://www.quadrillenschule.de) zum Download
angeboten.
§ 8 Geheimhaltung
Die dem Lieferer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen
gelten nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung
als vertraulich. Zugleich weisen wir jedoch auch darauf hin, daß die
uns anvertrauten Adreß- und Bankdaten nur zu internen und Vertriebszwecken
gespeichert werden, da wir mit Software handeln, nicht aber mit Adressen.
§ 9 Schlußbestimmungen
Bei Streitigkeiten bemüht sich der Lieferer um eine partnerschaftliche
Einigung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, sind für
die Austragung aller Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Lieferer und BestellerIn gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Lieferers.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht München bzw. das Landgericht
München I.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit
ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine
materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.