Allgemeine Geschäftsbestimmungen

§ 1 Allgemeines

Liefergeschäfte werden nur nach den nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen geschlossen. Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Angebote. Software-Lieferungen unterliegen überdies der nachstehenden separaten Lizenzvereinbarung über die Nutzung von Software, die regelmäßig auch der von uns gelieferten Software beiliegt. Auftragsbestätigungen, Liefervereinbarungen und Gegenbestätigungen der Käuferin/des Käufers unter Hinweis auf ihre/seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen  ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder per E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die:

Die neue Quadrillenschule
Andreas Zottmann
Am Bruckfeld 37
83052 Bruckmühl

Rücksendungen der Ware sollten an die selbe Adresse gerichtet sein.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Schadensersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung innerhalb von 14 Tagen aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 EUR beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen für sie kostenfrei.

§ 2 Preise

Alle auf unserer Homepage (http://www.quadrillenschule.de) genannten Preise sind freibleibend. Wir behalten uns Irrtümer bei der Erstellung der Angebotsseiten in dieser WebSite vor.
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und/ oder den Vertrag an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versand-/ Bestellbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

Der Versand von Warenleistungen erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr der Bestellerin/des Bestellers ab Werk. Wenn Liefer- und Bestelleranschrift nicht identisch sind, wird von uns in der Regel die Bestellerin/der Besteller als RechungsempfängerIn angesehen.

§ 3 Zahlungen

Die Bestellungen für Software-Lieferungen aus dem Angebot unserer Homepage (http://www.quadrillenschule.de) sind nur gegen Vorauskasse lieferbar. Diese Bestellungen liefern wir daher nur gegen Postnachnahme oder bei Zahlungseingang aus.  Nebenkosten des Geldverkehrs trägt die Kundin/der Kunde.

Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. – Schulen und Behörden werden auf Wunsch und gegen schriftliche Bestellung mit Instituts-Briefkopf gegen offene Rechnung beliefert, die binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug beglichen werden muß.
Unsere Software-Lieferungen sind nicht skontierbar.

Eine Zahlung ist an dem Tag erbracht, an dem der Lieferer über den Gegenwert eines Zahlungsmittels verfügen kann. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so werden neben dem Rechnungsbetrag auch alle weiteren Forderungen des Lieferers sowie dem Lieferer mit dem Zahlungsverkehr entstandene Kosten sofort fällig. Einer besonderen Mahnung oder Fälligstellung bedarf es nicht.

Der Lieferer ist Falle des Verzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von  5 % Punkten über dem jeweiligen Basissatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens, der auch darin bestehen kann, daß der Lieferer bankseitig turnusmäßig mit Zinssalden belastet wird und deshalb anwachsende Kredite zu verzinsen hat, wird davon nicht berührt.

Der Lieferer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden der Kundin/des Kunden anzurechnen. Sind Kosten oder Zinsen entstanden, so ist der Lieferer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptlieferung anzurechnen.

Hat der Lieferung seine Lieferung im Zeitpunkt des Eintritts bzw. im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Bestellerin/des Bestellers noch nicht erbracht, ist er berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch für den Fall, daß unbefriedigende Vermögensverhältnisse der Bestellerin/des Bestellers, die die Lieferung gefährden, bereits bei Vertragsabschluß vorliegen, dem Lieferer aber erst nach Vertragsabschluß bekannt werden.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit der Bestellerin/dem Besteller entstandenen und künftig entstehenden Forderungen Eigentum des Lieferers (Sicherungsgut). Die Bestellerin/der Besteller ist deshalb nicht berechtigt, das Sicherungsgut zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Die Bestellerin/der Besteller hat das Sicherungsgut gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und Diebstahl auf ihre/seine Kosten zu versichern, gelieferte Daten und Programme gegen Zugriff jedweder Art durch Dritte zu schützen und auf Verlangen des Lieferers einen entsprechenden Nachweis über die Sicherung zu erbringen.

§ 5 Softwarelieferung


Die gelieferten Leistungen in Form von Programmen und Daten (nachfolgend Software genannt) werden mit einfachem oder mehrfachem Nutzungsrecht vom Lieferer an die Bestellerin/den Besteller veräußert. Die Bestellerin/der Besteller erwirbt weder Urheberrecht noch Eigentum an der Software, nur am einfachen oder mehrfachen Nutzungsrecht der Software. Näheres hierzu regelt die Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software, die die Bestellerin/der Besteller spätestens mit Öffnung der Software-Verpackung oder Akzeptanz einer Lieferung per E-Mail stillschweigend akzeptiert. Diese stillschweigende Akzeptanz ist bei dem hochflüchtigen Liefergut Software marktüblich und muß, da sich prinzipiell keine Nachweise über das Nicht-Installieren oder De-Installieren von Software erbringen lassen, so durchgeführt werden. Das Akzeptieren oder sogar ausdrückliche Wünschen einer Lieferung per E-Mail ersetzt hierbei prinzipiell die sog. Versiegelung der Software-Verpackung.
Der Lieferer ist bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus Softwarelieferungen berechtigt, das der Bestellerin/dem Besteller bei Lieferung der Software voraus gewährte Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen. Nach vollständiger Bezahlung der vorgenannten Forderungen bleibt der Lieferer bei Eintreten eines der im folgenden aufgeführten Umstände berechtigt, der Bestellerin/dem Besteller das Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen:
wenn dem Lieferer bekannt wird, daß die Bestellerin/der Besteller das ihr/ihm eingeräumte Nutzungsrecht an der Software mißachtet hat, indem er eigenmächtig Dritten ein kostenpflichtiges oder kostenloses Nutzungsrecht an der Software gewährt hat, wenn dem Lieferer bekannt wird, daß die Bestellerin/der Besteller kopiergeschützte oder serialisierte Software entsichert oder die Serialisierung geändert hat,
wenn der Lieferer nachweisen kann, daß die Bestellerin/der Besteller das Nutzungsrecht oder die Software selbst veräußert hat und selbst weiterhin das Nutzungsrecht an der Software ausübt.

§ 6 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Der Lieferant haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Lieferant nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die vertragliche Haftung von Lieferanten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller gesetzlich geregelte Ansprüche geltend macht.
Sofern der Lieferant fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Lieferanten auf Kosten von des Lieferanten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Der Lieferant behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Demo-Versionen von Software

Angeforderte, per Post gelieferte und berechnete Demo-Versionen von Software mit physikalischen Datenträgern und ggf. mit Handbüchern können nicht zurückgenommen werden. Kostenlose Demo-Versionen von Software wird auf  unserer Homepage (http://www.quadrillenschule.de) zum Download angeboten.

§ 8 Geheimhaltung

Die dem Lieferer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen gelten nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung als vertraulich. Zugleich weisen wir jedoch auch darauf hin, daß die uns anvertrauten Adreß- und Bankdaten nur zu internen und Vertriebszwecken gespeichert werden, da wir mit Software handeln, nicht aber mit Adressen.

§ 9 Schlußbestimmungen

Bei Streitigkeiten bemüht sich der Lieferer um eine partnerschaftliche Einigung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, sind für die Austragung aller Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und BestellerIn gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Lieferers.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht München bzw. das Landgericht München I.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.


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